Haftungsausschluss
Lost in Loops 2026
1. Organisation
1.1 Das Lost in Loops ist eine private Freizeitveranstaltung
2. Inhalt der Veranstaltung und Teilnahmebedingungen
2.1 Inhalt der Veranstaltung
Das Lost in Loops ist eine private Fahrrad- und Campingfreizeitveranstaltung, die im Öffentlichen Raum stattfindet.
2.2 Allgemeine Teilnahmebedingungen
1) Mit der Anmeldung und der Teilnahme am Lost in Loops erklären die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese anzuerkennen. Alle Teilnehmer*innen sind verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser Teilnahmebedingungen vertraut zu machen und ihren Inhalt zu befolgen. Die Teilnehmer*innen garantieren, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben zu den Personen richtig und vollständig sind.
2) Es handelt sich um eine private Ausfahrt, deren Teilnahme auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko erfolgt. Die vorgeschlagenen Strecken werden als mögliche Wegoptionen zur Verfügung gestellt. Für eventuelle Sach- bzw. Gesundheitsschäden während der Veranstaltung übernehmen die veranstaltenden Personen keinerlei Haftung.
3) Für die Organisation der Rahmenbedingungen (wie z.B. Checkpointverpflegung, Website, Logistik, Veranstaltungsversicherung, Tracking, Materialkosten) entrichten die Teilnehmer*innen eine Spende.
4) Mit Anmeldung über die Homepage und Entrichtung der Spende ist die Anmeldung verbindlich. Die Teilnahme ist personengebunden. Die Möglichkeit der Übertragung des Startplatzes ist mit den Veranstalter*innen im Einzelfall zu kommunizieren (siehe auch 3.6)
5) Eine Haftpflichtversicherung sowie eine Krankenversicherung bei den Teilnehmer*innen wird vorausgesetzt.
6) Es handelt sich bei der privaten Veranstaltung Lost in Loops um eine Freiluftveranstaltungen, die den Witterungseinflüssen (Wetter etc.) ausgesetzt ist. Die Teilnehmer*innen nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter die Verhältnisse vor Ort nicht immer beeinflussen kann und behält sich vor, aus berechtigten Gründen Anpassungen unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer*innen vorzunehmen.
2.3 Straßenverkehrsregeln
Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung, die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten, insbesondere offizielle Ausschilderungen zu beachten und vorhandene/ausgewiesene Radwege zu benutzen.
2.4 Verkehrstauglichkeit des Fahrrads
Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, das Fahrrad, das sie für die Veranstaltung nutzen, nach den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auszurüsten (insofern notwendig) und für die Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Auf die besonderen Bestimmungen zur Beleuchtung von Rennrädern und Gravelbikes wird hingewiesen.
2.5 Helmpflicht
Es besteht eine Helmpflicht.
2.6 Warnwesten- und Lichtpflicht
Bei Eintritt der Dunkelheit ist eine Warnweste zu tragen und entsprechende Fahrradbeleuchtung zu nutzen. Es wird ausdrücklich empfohlen ein Ersatzlicht (Front und Rück) bei sich zu führen.
2.7 körperliche Voraussetzungen
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die körperlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Es dürfen nur Personen teilnehmen, welche sich uneingeschränkt körperlich dazu in der Lage fühlen und die Tragweite des Risikos erkennen können. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen. Die Organisator*innen übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer*innen. Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung erklären die Teilnehmer*innen verbindlich, dass gegen deren Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
2.8 Mindestalter
Die Teilnehmer*innen müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sein.
3. Haftung
3.1 Einbindung Teilnahmebedingungen
Mit Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung, d.h. durch das Zusenden der persönlichen Daten und die Entrichtung des Spendenbetrags, bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie die Teilnahmebedingungen der Veranstaltung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich akzeptiert haben. Einer gesonderten Einwilligung bedarf es nicht. Die Teilnehmer*innen willigen gleichzeitig damit ein, dass die im Wege der Anmeldung gemachten personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsabwicklung und Teilnahme gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
3.2 Risiko
1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer*innen sind sich dessen und aller möglichen Gefahren bewusst, die mit dieser Veranstaltung einhergehen können. Das beinhaltet Gefahren für jede Person im Bereich der Veranstaltung, insbesondere aufgrund von Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, ggf. Gefahren von öffentlichen Straßen sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen. Die Teilnehmer*innen tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
3.3 Haftung
1) Der Rechtsweg ist gegen alle Entscheidungen des Veranstalters ausgeschlossen, soweit sie der Billigkeit entsprechen.
2) Mit der Anmeldung erfolgt zugleich die Abgabe der Verzichtserklärung, die sodann auch wirksam wird. Mit dieser verzichten alle Teilnehmer*innen und deren Erziehungsberechtigte auf jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter, oder gegen Personen, die mit dem Veranstalter in irgendeinem Zusammenhang stehen. Jeder/jede Teilnehmer*in nimmt auf eigene Gefahr teil. Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit der Anmeldung zur Veranstaltung und der gleichzeitigen Abgabe der Verzichtserklärung an den Veranstalter, allen Beteiligten gegenüber wirksam.
3.4. Höhere Gewalt
1) Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die die Veranstalter*innen nicht zu vertreten haben, abgesagt oder abgebrochen, so sind die Veranstalter*innen von ihren Verpflichtungen befreit und haften nicht für Schäden, die den Teilnehmer*innen aus diesem Grund entstehen (wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten).
2) Eine Erstattung von Teilnahmegebühren in den vorgenannten Fällen ist ausgeschlossen.
3.5 Informationspflicht
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, alle Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.
3.6 Rücktritt
Ein Rücktritt mit anschließender Erstattung ist in keinem Fall möglich. Ist eine Person verhindert, an der Veranstaltung teilzunehmen, ist es möglich, die Teilnahme auf eine andere Person zu übertragen. Dies ist im Einzelfall mit den Veranstalter*innen zu kommunizieren.
3.7 Unmöglichkeit
Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haften die Organisator*innen nur, wenn ihnen das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
3.8 Ausrüstung und Bekleidung
Die Organisator*innen übernehmen keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung der Teilnehmer*innen. Die Teilnehmer*innen müssen daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.
3.9 Datenspeicherung und -veröffentlichung
Die Teilnehmer*innen erklären sich einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten von den Organisator*innen und/oder dessen Dienstleistern maschinell gespeichert und ggf. in der Teilnehmer*innen und Ergebnisliste u. a. im Internet veröffentlicht werden dürfen, sowie auch Fotos, die während der Veranstaltung gemacht wurden. Ausdrückliche Einwände sind den Organisator*innen bei der Anmeldung zu melden.
4. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Organisator*innen und Teilnehmer*innen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) Sollten einzelne Klauseln der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine regelungsbedürftige Lücke ergeben, so sind die Teilnahmebedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen führen, um die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem dokumentierten wirtschaftlichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
3) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.